Visum prüfen
🛂 Nationales Visum · Typ D

Unterstützung Arbeitsvisum Schweiz

Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige führt der Weg zur Arbeit in der Schweiz über ein vom Arbeitgeber getriebenes Bewilligungsverfahren vor dem eigentlichen D-Visum. Ihr Teil des Dossiers — Diplome, CV, Vertragskohärenz — muss beim Gesuch des Arbeitgebers makellos sein.

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Für wen diese Seite ist

Staatsangehörige visumpflichtiger Länder; visumbefreite Reisende bei über 90 Tagen oder Erwerbstätigkeit. Unsicher? Die kostenlose Prüfung antwortet in drei Minuten.

Typische Dokumente

Gültiger Pass (2 leere Seiten, 3 Monate über Rückreise hinaus gültig)
Datiertes, unterschriebenes Antragsformular
Aktuelle biometrische Fotos
Finanznachweise (Kontoauszüge, 3 Monate)
Arbeitsvertrag
Zusicherung des Arbeitgebers zum Bewilligungsgesuch
Diplome und CV

Der Ablauf mit MySwissVisa

Kostenlose Prüfung → persönliche Checkliste → Paketbestellung → professionelle Kontrolle (1–3 Arbeitstage pro Runde) → Sie reichen bei der zuständigen Vertretung ein. Amtliche Gebühren immer separat; Entscheide immer bei den Behörden.

Häufige Fragen

Wie lange braucht die Behörde für den Entscheid?
Nationale D-Verfahren beziehen Vertretung und kantonale Behörde ein; mehrere Wochen bis einige Monate sind je nach Kanton und Saison normal. Der einzige echte Beschleuniger: ein vollständiges, kohärentes Dossier ab Tag eins.
Welche amtlichen Gebühren fallen an?
Visumgebühren legen die Behörden fest und werden ihnen oder dem externen Zentrum (VFS/TLS) direkt bezahlt — nie in unseren Preisen enthalten, und kein Anbieter kann sie erlassen.
Kann ich ohne Arbeitgeber ein Schweizer Arbeitsvisum beantragen?
Nein — das Bewilligungsgesuch stellt der Schweizer Arbeitgeber bei den kantonalen Behörden. Was Sie allein tun können, ist vorbereiten: legalisierte Diplome, übersetzte Referenzen und ein kohärenter CV beschleunigen das Gesuch erheblich. Genau diese Vorbereitung ist unsere Leistung.

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