Universität, Sprachschule oder Hochschule: Studien über 90 Tage erfordern ein nationales D-Visum, entschieden mit der kantonalen Migrationsbehörde. Die Zulassung ist erst der Anfang — Finanzen, Motivation und Studienplan tragen das Dossier.
Staatsangehörige visumpflichtiger Länder; visumbefreite Reisende bei über 90 Tagen oder Erwerbstätigkeit. Unsicher? Die kostenlose Prüfung antwortet in drei Minuten.
Typische Dokumente
Gültiger Pass (2 leere Seiten, 3 Monate über Rückreise hinaus gültig)
Datiertes, unterschriebenes Antragsformular
Aktuelle biometrische Fotos
Finanznachweise (Kontoauszüge, 3 Monate)
Zulassungsbestätigung der Institution
Nachweis Schulgeldzahlung oder Stipendium
CV und Diplome
Motivationsschreiben
Der Ablauf mit MySwissVisa
Kostenlose Prüfung → persönliche Checkliste → Paketbestellung → professionelle Kontrolle (1–3 Arbeitstage pro Runde) → Sie reichen bei der zuständigen Vertretung ein. Amtliche Gebühren immer separat; Entscheide immer bei den Behörden.
Häufige Fragen
Wie lange braucht die Behörde für den Entscheid?
Nationale D-Verfahren beziehen Vertretung und kantonale Behörde ein; mehrere Wochen bis einige Monate sind je nach Kanton und Saison normal. Der einzige echte Beschleuniger: ein vollständiges, kohärentes Dossier ab Tag eins.
Welche amtlichen Gebühren fallen an?
Visumgebühren legen die Behörden fest und werden ihnen oder dem externen Zentrum (VFS/TLS) direkt bezahlt — nie in unseren Preisen enthalten, und kein Anbieter kann sie erlassen.
Wie viel Geld muss ich für ein Studentenvisum nachweisen?
Die Kantone erwarten den Nachweis, dass der ganze Aufenthalt finanziert ist — typischerweise Sperrkonto, Stipendium oder die formelle Verpflichtung eines Sponsors mit Einkommensnachweisen. Der genaue Betrag variiert nach Kanton und Institution; Ihre Checkliste sagt, was und wie zu belegen ist.
MySwissVisa ist ein unabhängiger privater Dienstleister ohne Verbindung zur Schweizer Regierung, zu Botschaften, Konsulaten, Migrationsbehörden oder Visumzentren. Visumentscheide treffen ausschliesslich die zuständigen Behörden.
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